Testament für Tiere

Leider kann man in Deutschland nicht einfach seinem geliebten Tier sein Erbe hinterlassen - jedenfalls nicht einfach so... 

Aber mit etwas Know How können wir schon recht sinnvoll für sein Wohlergehen nach unserem Ableben sorgen.

 Eines aber sollte jeder Tierbesitzer vorab bedenken: Wenn uns erst mal ein überraschender Unfall oder eine Krankheit an den Rand des Todes gebracht hat, ist es meist äußerst schwierig , wenn nicht gar unmöglich, etwas zu tun. Wir sollten so früh wie möglich vorsorgen:

 Mein erster Vorschlag wäre:

Suchen Sie sich eine Person Ihres Vertrauens, sprechen Sie mir ihr über das Thema und richten Sie für den Notfall ein Tierpflege-Sparbuch o.ä mit ca. 3000,- bis maximal  9999,-€. ein, für das diese Person eine Vollmacht erhält. Entweder eine Vollmacht über den Tod hinaus oder eine Vollmacht im Todesfall. Die erste Variante ist im Falle eines Falles die einfachere, da die beauftragte Person nicht sofort eine Sterbeurkunde braucht, um z.B. weiter Futter einzukaufen, den Tierarzt zu bezahlen u.s.w..

Wie viel Geld sollten Sie für die Pflege und Versorgung Ihres Tieres einplanen? 

Berechnen Sie die monatlichen Kosten, die Ihr Tier bisher verursacht hat, multiplizieren Sie das mit der verbleibenden Lebenswerwartung und rechnen Sie pro 5 Jahre noch mal 1000,-€ für außerordentliche Tierarztkosten dazu, dann sind Sie bei Haustieren wie Hund und Katze auf der sicheren Seite.

Bei Pferden verfahren Sie ähnlich, rechnen aber pro 5 Jahre Lebenserwartung den Anschaffungspreis des Tieres hinzu oder mind. 4000,-€ besser 5000,-€, wieder für außerordentliche Tierarztkosten

 Bei einer gesunden Katze, die z.B. einen monatlichen Lebensunterhalt von 50,- € haben könnte, sind das selbst bei einer verbleibenden Lebenserwartung von 10 Jahren 8000,- €. Das können Sie recht problemlos auch an „Nicht-näher-Verwandte“ vererben. Aber schon ein etwas größerer Hund könnte für die gleiche Zeit ca. 26000,-€ benötigen und da greift das Finanzamt heftig beim Erben zu!

Vererben Sie mehr als 10000,-€ an nicht näher verwandte Menschen, so muß Erbschaftssteuer bezahlt werden, i.d. Regel, der normale Steuersatz also zwischen 25 und 35% oder mehr! (Genauere Auskunft erteilt Ihr Sachbearbeiter  beim Finanzamt.) Sie müßten also einem Menschen Ihres Vertrauens für Ihren Hund z.B. ca. 40000,-€ hinterlassen, damit der Hund davon ca. 26000,-€ erhalten kann. Das Finanzamt wird den Hund nicht füttern! Das verlangt auch noch Hundesteuer...

 Und jetzt machen Sie (ganz vorsichtig)  diese Rechnung für Ihr Pferd auf:

Sagen wir das Tier ist 10 Jahre alt, hat noch 15 Jahre vor sich, steht in einem Pensionsstall mit Grundversorgung für 250,- € im Monat, benötigt 2mal pro Jahr eine Vitamin-und Mineralkur für je 50,-€, die über je 4-6 Wochen täglich gegeben werden muß(allein Fahrtkosten für ca. 80 Tage: 800,-€; den Zeitaufwand der Pflegeperson lassen wir gnädig außer Acht, denn sie mag ja Ihr Pferd ganz doll und hat völlig problemlos täglich dafür Zeit..... oder?).

Der Schmied kommt 6mal pro Jahr und nimmt je 60,-€.

Die Impfungen und Wurmkuren schlagen mit mind. 300,-€ zu Buche.

Eine kleine Magenverstimmung oder Verletzung kostet im Jahr auch noch mal mind. 300,-€.

Das sind pro Jahr also mind. 4000,-€ und

für 15 Jahre also schon über 60000,-€!

Ganz schön heftig!?!

Und ans Finanzamt haben Sie im Hinterkopf auch schon gedacht und mit gerechnet?

Sie müssen also schon ein sehr liebenswertes Pferd und einen noch viel lieberen und superzuverlässigen Menschen haben, den Sie mit alledem betrauen - und einen dicken Batzen Geld...

 

Sie haben all das? Toll! Sie Glückspilz!

 

Dann also weiter.

 

Stoppppp! Sie haben nicht??? Schade!

 

Und was nun? 

 

Tja, dann brauchen Sie und Ihr Pferd eine gute Portion Glück und einen ebenso fachkundigen wie geschickten Testamentsvollstrecker, der Ihr Roß in allerbeste ( nicht in erstbeste!!!) Hände z.B. mit Schutzvertrag  veräußert und ggf. einen fachkundigen (Tierarzt?) Menschen Ihres Vertrauens, der das auch gelegentlich überprüft. Die beiden könnten für einige Zeit aus dem Verkaufserlös eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Das klingt hart - ich weiß,

aber es könnte für Ihr Tier der beste Weg sein, wenn es noch „nutzbar“ ist.

 

Und was ist, wenn Ihr Pferd auch nicht mehr ganz so fit ist?

 

Wenn es das eine oder andere Wehwehchen hat, vielleicht chronisch, wenn auch nicht lebensbedrohend oder sonst wie schwerwiegend krank ist;  nur eben z.B. dämpfig, Stauballergisch oder Ekzemer? Oder wenn es mit „seinen täglichen Tropfen“ noch lange ein glückliches, beschwerdefreies Leben führen könnte.

Was dann?

Geht es noch als „Beistell-Pferd“ für einen ähnlich gehandicapten Kumpel durch?

Auch das wäre eine Möglichkeit. Zwar schwierig zu finden, aber gewiß nicht unmöglich.( sehen Sie z.B.- unter Beistellpferde im www nach)

 

Ihr zuverlässiger Freund sollte dann also solch einen Platz ins Auge fassen, überprüfen und Ihr Pferd dort gegen Schutzvertrag unterbringen. Natürlich wird er auch in diesem Falle die Haltung z.B. vierteljährlich überprüfen und auch am Ende mit den neuen Nutzern über eine Tötung des Pferdes entscheiden, wenn es dann sein muß.

 

 Haben Sie schon daran gedacht, daß auch die Person Ihres Vertrauens nicht ewig lebt?

 

Wer sorgt dann für Ihr Tier?

 

Oder soll es dann doch besser eingeschläfert oder geschlachtet werden, wenn es keine vertraute Bezugsperson mehr hat und vielleicht von Hand zu Hand weitergehen muß, im Tierheim landet oder beim Schlachtpferdetransport nach Italien oder Marokko?

 

Vielleicht hilft Ihnen hier ein Testamentsvollstrecker, bei dem Sie sicher sein können, daß er einen Nachfolger haben wird. Also das wäre z.B: Ihr Tierarzt aus der Gemeinschaftspraxis oder der Tierschutzverein oder der Vorstand des Reitvereins, Zuchtverbandes oder eine andere„juristische“ Person.

 

So, und nun zu den Glücklichen;

zu denen, die ihrem Pferd ein weiteres Verbleiben in ihrem alten Stall mit den gleichen Kumpels und zu den gleichen Konditionen problemlos ermöglichen können. Zu denen, die auch locker noch die zu erwartende Steuer für’s Finanzamt mit drauflegen können. Zu denen mit dem allerbesten Freund der Welt, der trotz Kindergeburtstag oder Gipsbein nach dem vielleicht gerade dann kranken fremden Roß schauen wird.

(Oh, wie ich Sie beneide - und erst Ihr Pferd!)

Sie haben mehrere Möglichkeiten. Die einfachste, aber „teuerste“ ergibt sich ja schon aus den obigen Darstellungen: Sie vererben das für’s Pferd und für’s Finanzamt nötige Geld; fertig!

Sinnvoller dagegen ist aber entweder ein

                               Vermächtnis                      

oder eine

          Stiftung.

 

Beides macht das Finanzamt nicht so schrecklich viel reicher und kommt, sinnvoll durchdacht, nicht nur Ihrem Pferd, sondern auch noch anderen zu Gute.

Eine Stiftung (Stammkapital früher mind. 25000,-DM, derzeit ?) können Sie zu Lebzeiten gründen und so ziemlich nach Ihrem Geschmack gestalten. J

jedoch brauchen Sie professionelle Hilfe dabei. Der Anwalt Ihres Vertrauens oder z.B. der juristische Kurator des Tierschutzvereins hilft da weiter.

Auch bei einem Vermächtnis kommen Sie kaum ohne juristische Hilfe aus, denn es kommt leider oft auf sehr genaue Formulierungen an, damit Sie wirklich das erreichen, was Sie für Ihr Pferd wollen.

 Und:

Der Tierschutzverein hilft Ihnen auch hierbei weiter, nicht nur mit Rat und Broschüren - auch steuerlich... 

In Erinerrung an die,

die schon über die Regenbogenbrücke voraus gegangen sind:

Elektra (18)1979, Perserin(Pia, 18)1989, Katla(25)2005, Annika(38)2008, Frederic(Ricki,30)2008, Odana(Dani,19)2009, Hekla Vesturl(30)2015, Vanilla(25)2015

sowie die fleißigen Haus- und Stallkatzen:

Moni, Lucky Lady, Kitty, , Mini,

Nina, Mrs.Murphy, Paula, Gipsy, Miezi&Mausi, Jack

Wir warten auf Nikolaus  am 5.12. mittags/nachmittags und natürlich  auf   Weihnachten bei den Pferden am 23.12./24.12.  nach Terminabsprache,                                       Adventsritt mit Lichtern,   geführte Spazierritte (oder Schlittenfahrten) durch Wald, Wiesen, Geest,    ab  3 Jahre.   mittwochs um 16 Uhr  & freitags um 16 Uhr,   ggf.sonntags um 10 Uhr andereTermine nach Absprache                           Erfahrenere Reiter können auch selbstständig durch den Wald der Winterweide reiten.                                                                 Ferientage   bei den Ponys:    in den Ferien vor- oder nachmittags können wir    uns & die Pferde kostümieren/schmücken Reitspiele machen       und                                  auf der Wiese oder durch den Wald reiten,          verwöhnen sie anschließend mit Heu und Möhren  und uns selbst mit  mitgebrachtem Kakao /Tee.                                    Osterferienprogramm                Termine und Themen nach Absprache                                             Ostereier suche zu Pferd                                               und  wie an jedem Karsamstag: Osterfeuerritt  mit Grillmöglichkeit nach Absprache für Familien

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